Geschäftsbedingungen

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen. Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei bekannt werden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeidler & Company Immobilien GbR, Clemens Zeidler und Andrea Zeidler und Widerrufsbelehrung

§1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen  und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der  Zeidler & Company Immobilien GbR an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet/-Kaufvertrages) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.

§2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, das die Andrea Zeidler - Zeidler & Company Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§3 Vorkenntnis

Ist ein von uns angebotenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns innerhalb von drei Kalendertagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

§4 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von weitergegeben Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Zeidler & Company Immobilien GbR nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§5 Vertragsabschluss/Provision

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sollte durch unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen sein, ist eine Provision vom Auftraggeber an die Zeidler & Company Immobilien GbR zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

§6 Doppeltätigkeit

Zeidler & Company Immobilien GbR ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§7 Rückfrageklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung übertragen worden ist, gilt, dass der
Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrages/Mietvertrages) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehen Vertragspartners bei der Zeidler & Company Immobilien GbR rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§8 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Zeidler & Company Immobilien GbR besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

§9 Ausdrückliche Einwilligung

Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe Ihrerseits zwecks Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Sollte ich hiermit nicht mehr einverstanden sein, so werde ich dies der Zeidler & Company Immobilien GbR schriftlich mitteilen.

§10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.


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